Dafür gibt's dann festgelegte Grillplätze; oder man zieht in den Ufersand des Sees. Aber auch wenn wir am Zelt grillen können, müssen wir die elementaren Regeln des Brandschutzes beachten: in Windrichtung keine entzündlichen Gegenstände, Funkenflug möglichst verhindern (gut durchgeglühte Holzkohle erzeugt kaum Funken)! Grundsätzlich ist ein Mindestabstand von 3 Metern zu Campingeinrichtungen einzuhalten. Grillfeuer d ...
Verfasst am: 05.02.2009, 13:48 Aufrufe: 1654
... aufgesetzten Verstärkungsflecke, denn die Enden der Stangen sind oft scharf Besser ist, wir legen vorbereitete Plastikescheiben mit kleinen Zapfen oder Muffen unter. Die oft als Notbehelf empfohlenen Kronenverschlüsse wollen wir lieber nicht verwenden; sie könnten die Luftmatratze beschädigen!
Zur besseren Wärmeisolierung und zum Schutz gegen Durchfeuchten sollen Zelt-Innenkabinen überall einen Mindestabstand ...
Verfasst am: 06.01.2009, 06:27 Aufrufe: 3302
Offene Feuerstellen müssen, sofern auf Grund örtlicher Bedingungen keine strengeren Festlegungen bestehen, zu angrenzenden Gebäuden, brennbaren Außenwandflächen, zu Zelten und Lagerstätten für brennbare Stoffe folgende Mindestabstände haben: Kochfeuer und Kohlegrills 3 m, Lagerfeuer 10 m. Zu land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen mit leicht entzündlichem Bewuchs ist ein Mindestabstand von 20 m einzuhalten, zu Wa ...
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