1 Satz 4 StVO.
Auszug aus der Straßenverkehrsordnung
§ 9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(1) Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit links einzuordnen, und zwar rechtzeitig ...
Verfasst am: 12.03.2009, 07:14 Aufrufe: 7499
Wenn es die Situation zulässt, sollte man an Stelle der Mühen einer längeren Rückwärtsfahrt lieber das Zugfahrzeug abkuppeln, wenden, den Anhänger mit Muskelkraft umdrehen und nach dem Wiederankuppeln die Fahrt vorwärts fortsetzen.
Große Schwierigkeiten können sich beim Rückwärtsfahren mit einem Wohnwagen einstellen.
Der Fahrer ist bei seinem Manöver nur auf die rückwärtige Sicht über die Autospiegel angewiesen ...
Verfasst am: 06.03.2009, 15:32 Aufrufe: 3443
Einziger Nachteil: Das Ankuppeln des Anhängers wird langwieriger. Der Stabilisator dämpft die horizontalen Drehbewegungen der Anhängerkupplung in der Kugel mechanisch (durch Reibung) oder hydraulisch (durch Stoßdämpfer).
Das Rückwärtsfahren mit einem Anhänger will geübt sein.
Stößt man mit einem Gespann zurück, so folgt der Anhänger zwar den physikalischen Gesetzen, nicht aber den bei Solobetrieb antrainierten ...
Verfasst am: 28.02.2009, 16:17 Aufrufe: 6184
In regelmäßigen Abständen, mindestens aber vor jeder Fahrt, ist der Reifendruck zu prüfen, und bei einem gebremsten Anhänger ist eine Bremsprobe vorzunehmen. Das Ansprechen der Bremse prüft man durch vorsichtiges Rückwärtsfahren: die Räder des Anhängers müssen blockieren. Während der Fahrt zeigen die meisten Anhänger das Funktionieren ihrer Bremsen mit einem deutlichen Ruck bei stärkeren Bremsvorgängen an-
Nur sel ...
[ Time: 0.0798s ][ Queries: 42 (0.0136s) ][ GZIP on - Debug on ]