Nach einem Verkehrsunfall müssen Autofahrer die Unfallstelle nur bis zum Eintreffen der Polizei absichern. Verunglückt an gleicher Stelle später jemand anderes wegen fehlender Verkehrsabsicherung, geht das nicht mehr zu Lasten des ersten Unfallverursachers. Das hat das Landgericht Dortmund entschieden.
Ein Mann ist mit seinem Auto auf eine Verkehrsinsel gerauscht und beschädigte dabei ein Verkehrszeichen ...
Verfasst am: 11.03.2010, 22:53 Aufrufe: 579
Wer sich auf dem direkten Weg von oder zur Arbeit befindet, ist unfallversichert. Muss die Fahrt/der Weg unterbrochen werden, um die Einzelheiten eines Unfalls aufzuklären, so gilt auch für das Regulierungsgespräch Versicherungsschutz. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im vorliegenden Fall war ein Mann auf dem Weg von der Arbeit nach Hause, als ihm von einem entgegenkommenden Wagen der Au ...
Verfasst am: 10.01.2009, 14:04 Aufrufe: 4728
Sie sind darum eine böse Gefahrenquelle im Straßenverkehr. Kommt es zu einem Unfall, der durch grobe Verstöße gegen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung über den Transport von Gütern verursacht wurde (Überladung oder nicht vorschriftsmäßige Beladung), dann kürzt die Versicherung die Entschädigung aus der Kaskoversicherung. Noch viel schlimmer aber können die Folgen einer Überladung für Gesundheit und Leben der Ins ...
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