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Informationen über steuer |
Handyverbot am Steuer gilt auch bei Nutzung als „Navi“ |
Verfasst am: 29.08.2010, 07:40 Aufrufe: 2846
Die Benutzung eines Mobiltelefons am Steuer ist auch dann untersagt, wenn der Autofahrer die eingebaute Navigationsfunktion des Gerätes nutzen will. Der 1. Strafsenat des OLG Köln ließ die Rechtsbeschwerde eines Autofahrers nicht zur Entscheidung zu, der durch das Amtsgericht Bonn wegen der Handynutzung zu einer Geldbuße von 70,- € verurteilt worden war.
Der Fahrzeugführer hatte unwiderlegt dahin argumen ...
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Keine Erhebung der Zweitwohnungsteuer für Wohnmobile... |
Verfasst am: 31.07.2010, 12:54 Aufrufe: 871
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat entschieden, dass die Stadt Essen aufgrund ihrer Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungsteuer Besitzer von Wohnmobilen und Campingwagen, die nicht nur für einen vorübergehenden Zeitraum abgestellt werden ("Dauercamper"), gegenwärtig nicht zu einer Abgabe heranziehen darf.
Geklagt hatten mehrere Besitzer von Campingwagen; diese Wagen sind auf verschiedenen Plät ...
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Keine Teilschuld trotz Alkohol am Steuer |
Verfasst am: 27.05.2010, 19:13 Aufrufe: 661
Wer alkoholisiert Auto fährt, muss nicht unbedingt für einen Unfall haften. Das hat das Landgericht Landstuhl im Falle eines Autofahrers entschieden, der schuldlos in einen Unfall verwickelt wurde. Der Unfall wäre auch passiert, wenn der Autofahrer nüchtern gewesen wäre.
Im zugrunde liegenden Fall fuhr ein Autofahrer mit 1.58 Promille im Blut. Er befuhr eine vorfahrtsberechtigte Straße. Aus einer Seitenst ...
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Handy am Steuer |
Verfasst am: 10.03.2010, 07:59 Aufrufe: 392
40 Euro Bußgeld brummten Polizisten einem Mann auf, der mit seinem Auto an einer roten Ampel gehalten, den Motor ausgeschaltet und dann mit dem Handy telefoniert hatte. Die Beamten meinten, er sei durch das Telefonat so abgelenkt gewesen, dass er die Ampelphasen nicht habe verfolgen können. Das sah das Oberlabdesgericht Bamberg anders. Die Straßenverkehrsordnung schreibe nur vor, dass der Motor abgestellt ...
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Rauchen beim Autofahren kann Versicherungsschutz kosten |
Verfasst am: 24.02.2010, 11:49 Aufrufe: 525
Er habe versucht, einen Brand zu vermeiden und sich dazu nur ganz kurz nach vorne beugen wollen, argumentierte der Raucher. Das Gericht jedoch wertete das Verhalten des Mannes als grob fahrlässig. Allein die Tatsache, dass am Steuer geraucht werde, lasse auf eine gewisse Leichtsinnigkeit schließen, da auf diese Weise nicht beide Hände ausschließlich zum Lenken verwendet werden können, so die Richter. Es sei dem Mann ...
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