Wer an der Tankstelle seine Rechnung bezahlt und den Zündschlüssel stecken lässt, handelt nicht automatisch grob fahrlässig. Wird das Auto gestohlen, muss die Versicherung unter Umständen den Schaden ersetzen. Im Fall hatte die Beifahrerin neben dem Wagen gewartet. Dies hatten die Diebe ausgenutzt. Damit hätte das Paar nicht rechnen müssen, so das Gericht.
OLG Frankfurt/Main, Az. 7 U 203/99
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Verfasst am: 30.01.2009, 19:08 Aufrufe: 2997
Wer sich scheut, vor den Augen der anderen Rastenden „herumzuhampeln“, der kann auch eine kurze Strecke durch den Wald rennen. Nervenaufreibende Zwangsaufenthalte in Staus, an Bahnübergängen oder in der Warteschlange an einer Tankstelle sind kein Ersatz für eine Erholungspause!
Für ermüdungsfreies Fahren ist die Sitzposition des Fahrers entscheidend.
Der Sitz sollte in Längsrichtung so eingestellt sein, dass be ...
Verfasst am: 15.06.2008, 11:02 Aufrufe: 1298
Erst wenn die letzte Ölplattform versenkt
und die letzte Tankstelle geschlossen ist, werdet Ihr merken, daß man bei
Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.
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