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Informationen über unfallstelle |
Leitplanke beschädigt - Weiterfahrt ist Fahrerflucht |
Verfasst am: 22.09.2010, 20:04 Aufrufe: 1129
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Die dem Versicherungsnehmer treffende Aufklärungsobliegenheit umfasse die strafrechtlich sanktionierte Rechtspflicht aus § 142 StGB ("Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" bzw. im allgemeinen Sprachgebrauch: "Unfallflucht"). Das Verlassen der Unfallstelle stelle immer dann eine Aufklärungsobliegenheit dar, wenn dadurch der Tatbestand des § 142 StGB erfüllt werde, führten die Richte ...
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Gericht: Absicherungspflicht bis Polizei eintrifft |
Verfasst am: 29.03.2010, 09:23 Aufrufe: 1363
Nach einem Verkehrsunfall müssen Autofahrer die Unfallstelle nur bis zum Eintreffen der Polizei absichern. Verunglückt an gleicher Stelle später jemand anderes wegen fehlender Verkehrsabsicherung, geht das nicht mehr zu Lasten des ersten Unfallverursachers. Das hat das Landgericht Dortmund entschieden.
Ein Mann ist mit seinem Auto auf eine Verkehrsinsel gerauscht und beschädigte dabei ein Verkehrszeichen ...
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Unfallflucht kostet nicht immer Kasko-Versicherungsschutz |
Verfasst am: 25.03.2010, 02:56 Aufrufe: 601
Wer unerlaubt die Unfallstelle verlässt (sog. Unfallflucht), muss deshalb noch lange nicht zwangsläufig den Schutz seiner Kaskoversicherung verlieren. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
Im vorliegenden Fall prallte eine Frau im Dezember 2003 gegen 19.40 Uhr auf eisglatter Autobahn gegen eine Leitplanke. Es entstand ein Schaden von ca. 500,- € an der Leitplanke. ...
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Unfallstelle ausreichend absichern |
Verfasst am: 24.02.2010, 11:48 Aufrufe: 396
Wer nach einem Unfall die Unglücksatelle nicht ausreichend absichert, haftet wenn es danach zu Folgeunfällen kommt.
Oberlandesgericht Zweibrücken Az: 1 Ws 244/02 ____________________________________
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Wartepflicht bei Verkehrsunfall |
Verfasst am: 24.02.2010, 11:48 Aufrufe: 563
Ganze 200 Euro betrug der Sachschaden, den ein Autofahrer an einem Zaun verursacht hatte. Der Mann wartete 15 Minuten an der Unfallstelle, dann fuhr er weiter. Das zuständige Amtsgericht verurteilte ihn deshalb wegen Unfallflucht zu einer Geldstrafe und zu einem Fahrverbot von drei Monaten. Das Kölner Oberlandesgericht hob das Urteil in der Berufungsverhandlung auf. Wer nach einem Unfall ohne Personenscha ...
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Juristenwitze |
Verfasst am: 25.01.2008, 13:24 Aufrufe: 520
Richter zum Zeugen: "Wie weit waren Sie von der Unfallstelle entfernt?"
Zeuge:"19,26 Meter."
Richter:"Wieso können Sie das so exakt angeben?"
Zeuge:"Ich habe sofort nachgemessen, weil ich dachte, irgend ein Idiot wird mich sicher danach fragen!" ____________________________________
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