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Informationen über unfallstelle
 Leitplanke beschädigt - Weiterfahrt ist Fahrerflucht
Verfasst am: 22.09.2010, 20:04  Aufrufe: 1129 


Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Die dem Versicherungsnehmer treffende Aufklärungsobliegenheit umfasse die strafrechtlich sanktionierte Rechtspflicht aus § 142 StGB ("Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" bzw. im allgemeinen Sprachgebrauch: "Unfallflucht"). Das Verlassen der Unfallstelle stelle immer dann eine Aufklärungsobliegenheit dar, wenn dadurch der Tatbestand des § 142 StGB erfüllt werde, führten die Richte ...

 Gericht: Absicherungspflicht bis Polizei eintrifft
Verfasst am: 29.03.2010, 09:23  Aufrufe: 1363 

Nach einem Verkehrsunfall müssen Autofahrer die Unfallstelle nur bis zum Eintreffen der Polizei absichern. Verunglückt an gleicher Stelle später jemand anderes wegen fehlender Verkehrsabsicherung, geht das nicht mehr zu Lasten des ersten Unfallverursachers. Das hat das Landgericht Dortmund entschieden. Ein Mann ist mit seinem Auto auf eine Verkehrsinsel gerauscht und beschädigte dabei ein Verkehrszeichen ...

 Unfallflucht kostet nicht immer Kasko-Versicherungsschutz
Verfasst am: 25.03.2010, 02:56  Aufrufe: 601 

Wer unerlaubt die Unfallstelle verlässt (sog. Unfallflucht), muss deshalb noch lange nicht zwangsläufig den Schutz seiner Kaskoversicherung verlieren. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor. Im vorliegenden Fall prallte eine Frau im Dezember 2003 gegen 19.40 Uhr auf eisglatter Autobahn gegen eine Leitplanke. Es entstand ein Schaden von ca. 500,- € an der Leitplanke. ...

 Unfallstelle ausreichend absichern
Verfasst am: 24.02.2010, 11:48  Aufrufe: 396 

Wer nach einem Unfall die Unglücksatelle nicht ausreichend absichert, haftet wenn es danach zu Folgeunfällen kommt. Oberlandesgericht Zweibrücken Az: 1 Ws 244/02 ____________________________________

 Wartepflicht bei Verkehrsunfall
Verfasst am: 24.02.2010, 11:48  Aufrufe: 563 

Ganze 200 Euro betrug der Sachschaden, den ein Autofahrer an einem Zaun verursacht hatte. Der Mann wartete 15 Minuten an der Unfallstelle, dann fuhr er weiter. Das zuständige Amtsgericht verurteilte ihn deshalb wegen Unfallflucht zu einer Geldstrafe und zu einem Fahrverbot von drei Monaten. Das Kölner Oberlandesgericht hob das Urteil in der Berufungsverhandlung auf. Wer nach einem Unfall ohne Personenscha ...

 Juristenwitze
Verfasst am: 25.01.2008, 13:24  Aufrufe: 520 

Richter zum Zeugen: "Wie weit waren Sie von der Unfallstelle entfernt?" Zeuge:"19,26 Meter." Richter:"Wieso können Sie das so exakt angeben?" Zeuge:"Ich habe sofort nachgemessen, weil ich dachte, irgend ein Idiot wird mich sicher danach fragen!" ____________________________________




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