Diese Grundsätze finden jedoch nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine Anwendung, wenn die Schäden durch eine Versicherung abgedeckt sind. Besteht wie hier Versicherungsschutz für ein schädigendes Verhalten auch dann, wenn sich besondere Gefahren verwirklichen, kann es nicht Aufgabe des Haftungsrechts sein, die Reichweite des Versicherungsschutzes über die Versicherungsbedingungen hinaus einzuschrä ...
Verfasst am: 29.08.2010, 06:38 Aufrufe: 508
Wer überholt, ohne die Verkehrslage hinreichend zu beachten, trägt einen Teil seines eigenen Schadens, auch, wenn der Unfall eigentlich auf das Verhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers zurück zu führen ist. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Der spätere Kläger war Anfang November 2004 gegen 6 Uhr 30 in der Frühe mit seinem Motorrad in Gröbenzell unterwegs. An einer Kreuzung überholte er die ...
Verfasst am: 28.03.2010, 16:01 Aufrufe: 623
Weder habe er sich äußerst rechts eingeordnet noch der Rückschaupflicht genügt. Vor allem liege ein Verstoß gegen § 9 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung vor, wonach sich der Fahrzeugführer beim Abbiegen in ein Grundstück so verhalten muss, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Auf die Berufung des Klägers beschied das Landgericht Coburg, eine Abänderung dieses Urteils komme nicht in Betra ...
Verfasst am: 25.03.2010, 01:57 Aufrufe: 777
Der Einfädelnde habe außerdem gesteigerte Sorgfaltspflichten. Er dürfe nur Lücken nutzen, die den Autobahnverkehr nicht wesentlich verlangsamen bzw. müsse der Autobahnverkehr die Möglichkeit haben, auf die Überholspur zu wechseln.
Im Fall habe sich aber auch der auffahrende LKW-Fahrer nicht richtig verhalten. Die Einfädelungsabsicht des einfahrenden LKWs sei frühzeitig erkennbar gewesen. Daher hätte der auffahrende L ...
Verfasst am: 11.03.2010, 22:00 Aufrufe: 1162
05.2003 - 9 U 84/02). Der verletzten Radfahrer habe einen Rotlichtverstoß begangen. Der Fahrer des Trans-porters habe sich aber ebenfalls verkehrswidrig verhalten.
Vor auf Gelb schaltenden Ampeln müsse man norma-lerweise dann nicht anhalten, wenn dies nur durch star-kes, gefährliches Bremsen möglich sei. Man dürfe dann mit der gebotenen Vorsicht zügig weiterfahren, so das OLG. Mit dieser Regelung sollten Auffahrunfä ...
Verfasst am: 24.02.2010, 10:49 Aufrufe: 441
Der Mann verlangte den Anwälten zufolge von seiner Versicherung die Regulierung des Schadens. Er habe versucht, einen Brand zu vermeiden und sich dazu nur ganz kurz nach vorne beugen wollen, argumentierte der Raucher. Das Gericht jedoch wertete das Verhalten des Mannes als grob fahrlässig. Allein die Tatsache, dass am Steuer geraucht werde, lasse auf eine gewisse Leichtsinnigkeit schließen, da auf diese Weise nicht b ...
Verfasst am: 19.05.2009, 05:33 Aufrufe: 1313
Wanderer finden abwechslungsreiche Routen und interessante Ausblicke, Erholungsuchende auch Camping-, Rast- und Parkplätze. Es gibt oft Badestellen und Spielplätze. Landschaftsschutz und Touristenbetreuung bilden in diesen Gebieten eine Einheit, die von den Besuchern respektiert und mit vorbildlichem umweltfreundlichen Verhalten honoriert werden muss. Da Landschaftsschutzgebiete meist starkt besucht sind, ist jeder z ...
Verfasst am: 25.02.2009, 00:38 Aufrufe: 2107
Es wird dem Vierbeiner etwa 1/2 Stunde vor Fahrtantritt verabreicht Hunden und Katzen schadet es außerdem nichts, wenn sie erst nach Ende der Fahrt gefüttert werden.
Begegnen wir auf unseren Wanderungen freilebenden oder verwilderten Tieren, so müssen wir sie in Ruhe lassen. Im Normalfall flüchten sie ohnehin. Sind wilde Tiere dagegen unnormal zutraulich oder aggressiv, zeigen sie ein anderweitig abnormales Ve ...
Verfasst am: 22.02.2009, 06:11 Aufrufe: 1890
Gegen ein Paar Stunden Schlaf im Wohnwagen oder Auto auf einem öffentlichen Parkplatz wird kaum jemand etwas einzuwenden haben.
Voraussetzung ist, es geschieht in aller Stille, und man entwickelt nicht „fröhliches Campingleben“ mit lustig-lärmender Sitzrunde, Grillparty und lauter Kofferradiomusik. Im übrigen hängt das Verhalten bei einer solchen Notübernachtung auch etwas von den örtlichen Bedingungen ab. Auf bew ...
Verfasst am: 05.02.2009, 16:52 Aufrufe: 3090
Der Urlaub ist sicher für jeden ein Höhepunkt des Jahres, auf den er sich lange freut.
Um dieses schöne Erlebnis nicht zu schmälern oder gar dramatisch enden zu lassen, hier ein Appell besonders an die etwa 3 Millionen Motorradfahrer: Gerade im starken Urlaubsverkehr mit vollbeladenen Maschinen ist ein angemessenes und umsichtiges Fahrverhalten lebenswichtig. Lieber öfter etwas verhaltener, als einmal zu forsch! D ...
Verfasst am: 29.01.2009, 13:50 Aufrufe: 3279
Es gehört zum rücksichtsvollen Verhalten, dass man zwischen den Zelten keine Ball- oder Wurfspiele betreibt.
Auch zwischen den Windschutzen und Strandkörben am Ufer ist dafür nicht der richtige Platz. Wem zum 'zigsten Male ein Ball gegen die Zeltwand oder ins entspannte Gesicht geplatscht ist, wer wiederholt einen Wurfpfeil aus dem empfindlichen Campingwohnwagen gezogen hat, dem darf man eine unbeherrschte Bemerku ...
Verfasst am: 25.01.2009, 09:42 Aufrufe: 3001
Ist man dann noch
nicht am Ziel, wäre zumindest eine längere Pause fällig.
Es sei daran erinnert, dass Kinder bis zu 7 Jahre nicht und ab 8 Jahre auf dem Beifahrersitz nur dann befördert werden dürfen „wenn geeignete, ausreichende, sowie dem Alter und Verhalten der Kinder angemessene Sicherheitsmaßnahmen getroffen sind“.
Das bedeutet, dass der Sicherheitsgurt in seiner Länge- und den Befestigungspunkten den ...
Verfasst am: 18.01.2009, 00:31 Aufrufe: 4294
Auf einem Campingplatz leben die Menschen eng beieinander.
Da sind gutes Benehmen, Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft und Freundlichkeit besonders gefragt. Nicht alles lässt sich mit Gesetzen reglementieren, aber es gibt auch ungeschriebene Normen des Verhaltens, die jeder Camper beachten sollte. Und das gilt für groß und klein. Am wenigsten fällt man in der Gemeinschaft auf, wenn man sich bei seinem eigenen Tun od ...
Verfasst am: 26.12.2008, 09:52 Aufrufe: 3210
Wer ohne Campinggenehmigung auf einem Zeltplatz angetroffen wird, kann von ihm wieder verwiesen werden. Das ist außerdem bei gröberen Ordnungswidrigkeiten möglich, bei brandschutzwidrigem, erheblich oder wiederholt ruhestörendem, naturschänderischem, unhygienischem oder anderweitig gemeinschaftswidrigem Verhalten.
Die Reservierung eines Stellplatzes für einen guten Freund, „der in den nächsten Tagen anreist“, ...
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