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Informationen über verkäufer zuerst
 Mangel am Gebrauchtwagen: Immer erst an den Verkäufer wenden
Verfasst am: 08.08.2010, 08:05  Aufrufe: 1111 


Gerichtsentscheidung Mit seiner Klage hatte er jedoch vor dem Amtsgericht Lichtenfels und dem Landgericht Coburg keinen Erfolg. Die Gerichte ließen dabei offen, ob die behaupteten Mängel tatsächlich bereits zum Verkaufszeitpunkt vorlagen. Denn der Kläger wäre aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet gewesen, dem Verkäufer zuerst die Möglichkeit zur Nachbesserung einzuräumen. Besondere Umstände, die es ih ...




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