Jedoch handele es sich bei der Regelung über Sonderstreifen (Busspuren) nicht um ein Schutzgesetz zu Gunsten sorgfaltswidriger Linksabbieger. Die Wartepflicht des Linksabbiegers hänge nicht von der Fahrstreifenwahl des Gegenverkehrs ab. Dafür spreche auch, dass für den wartenden Linksabbieger schon gar nicht erkennbar sei, ob es sich bei dem vom Gegenverkehr benutzten Fahrstreifen überhaupt um eine Busspur handele un ...
Verfasst am: 25.03.2010, 02:57 Aufrufe: 915
Wer auf dem Beschleunigungsstreifen auf der Autobahn fährt, darf nicht einfach seine Auffahrt auf die Autobahn erzwingen. Der fließende Verkehr hat Vorfahrt. Wer auf dem Beschleunigungsstreifen fährt, muss warten. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandegerichts Naumburg hervor, das einen LKW-Fahrer, der allzu sorglos auf die Autobahn gefahren war, zu einer 70%igen Haftung verurteilte.
Im vorliegenden Fal ...
Verfasst am: 10.03.2010, 08:47 Aufrufe: 549
Beim Auffahren auf die Autobahn dürfen Autofahrer das Einfädeln nicht erzwingen. Auf dem Beschleunigungsstreifen bestehe eine Wartepflicht, so der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin.
Ein Missachten der Regel verstoße nicht nur gegen das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme, sondern verletze auch die Vorfahrt des fließenden Verkehrs. Kommt es dadurch zu einem Unfall, könne der Auffahrende mithaften, wie ...
Verfasst am: 24.02.2010, 11:48 Aufrufe: 563
Der Mann wartete 15 Minuten an der Unfallstelle, dann fuhr er weiter. Das zuständige Amtsgericht verurteilte ihn deshalb wegen Unfallflucht zu einer Geldstrafe und zu einem Fahrverbot von drei Monaten. Das Kölner Oberlandesgericht hob das Urteil in der Berufungsverhandlung auf. Wer nach einem Unfall ohne Personenschaden eine Viertelstunde am Unfallort wartet, so die Richter, hat seine Wartepflicht erfüllt.
Oberlandes ...
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