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Wild ist nicht Wild
Verfasst am: 10.03.2010, 07:30


Ein Autofahrer ist nicht in jedem Fall gegen Wildunfälle versichert. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt in einem Urteil. Vielmehr gelte der
Versicherungsschutz nur bei Zusammenstößen mit so genanntem Haarwild, das im Bundesjagdgesetz ausdrücklich aufgezählt sei (Az.: 7 U 190/02). Dazu gehörten Rotwild und Damwild.
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Fahrzeughalters gegen seine Teilkaskoversicherung ab. Der Kläger hatte bei einem Urlaub in Norwegen mit seinem Wagen einen Unfall erlitten, weil ihm nach seinen Angaben ein Rentier in das Fahrzeug gelaufen war. Die Versicherung weigerte sich jedoch, den Schaden zu bezahlen.
Nach ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen greife der Versicherungsschutz nur bei Unfällen mit bestimmten Haarwildarten, heißt es in dem in der Zeitschrift "Recht und Schaden" veröffentlichten Urteil. Nach Auffassung des OLG ist es durchaus zulässig, wenn die Versicherung den Schutz auf bestimmte Wildtierarten beschränke, die in Deutschland regelmäßig anzutreffen seien.




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