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Wohnmobil- Bei Einbruch zahlt die Hausrat nicht
Verfasst am: 24.05.2010, 01:58


Wird in ein Wohnmobil eingebrochen und dort Hausrat wie Schlafsack, Bücher, Jacke und Radio gestohlen, dann muss die Hausratversicherung für diesen Diebstahl nicht aufkommen. Denn nach den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 84) liegt ein schadenersatzpflichtiger Einbruchdiebstahl nur dann vor, wenn in den Raum des Gebäudes eingebrochen wird. Ein Wohnmobil ist aber weder als Wohnung noch als Gebäude anzusehen (AG Stuttgart 5 C 8481/96)


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Tags: wohnmobil, diebstahl

 
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